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   VGH Bayern, 13.07.2015 - 6 ZB 15.585   

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VGH Bayern, 13.07.2015 - 6 ZB 15.585 (https://dejure.org/2015,21130)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.07.2015 - 6 ZB 15.585 (https://dejure.org/2015,21130)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Juli 2015 - 6 ZB 15.585 (https://dejure.org/2015,21130)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Straßenausbaubeitragsrecht; Vorauszahlung; nicht gefangenes Hinterliegergrundstück; Eigentümeridentität; tatsächlicher Zugang; schuldrechtliches Durchfahrtverbot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorauszahlungen auf den Straßenausbaubeitrag für die Erneuerung einer Ortsdurchfahrt

  • rewis.io

    Straßenausbaubeitragspflicht für Hinterliegergrundstück

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorauszahlungen auf den Straßenausbaubeitrag für die Erneuerung einer Ortsdurchfahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2015 - 6 ZB 15.585
    Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • VGH Bayern, 25.10.2012 - 6 B 10.132

    Straßenausbaubeitragspflicht für Hinterliegergrundstück

    Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2015 - 6 ZB 15.585
    Das Verwaltungsgericht ist in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats davon ausgegangen, dass ein sog. nicht gefangenes Hinterliegergrundstück, wie das des Klägers, nur dann straßenausbaubeitrags- und damit zugleich vorauszahlungspflichtig ist, wenn Anhaltspunkte den Schluss erlauben, die abzurechnende Straße werde über das Anliegergrundstück vom Hinterliegergrundstück aus ungeachtet dessen direkter Anbindung an seine "eigene" Straße in nennenswertem Umfang in Anspruch genommen werden (BayVGH, U.v. 25.10.2012 - 6 B 10.132 - BayVBl 2013, 211 Rn. 40 ff.; B.v. 25.2.2015 - 6 ZB 14.2045 - juris Rn. 8 f.).
  • VG Bayreuth, 21.01.2015 - B 4 K 13.729

    Straßenausbaubeitrag, Vorauszahlung; nicht gefangenes Hinterliegergrundstück;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2015 - 6 ZB 15.585
    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 21. Januar 2015 - B 4 K 13.729 - wird abgelehnt.
  • VGH Bayern, 25.02.2015 - 6 ZB 14.2045

    Straßenausbaubeitrag; Sondervorteil; Inanspruchnahmemöglichkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2015 - 6 ZB 15.585
    Das Verwaltungsgericht ist in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats davon ausgegangen, dass ein sog. nicht gefangenes Hinterliegergrundstück, wie das des Klägers, nur dann straßenausbaubeitrags- und damit zugleich vorauszahlungspflichtig ist, wenn Anhaltspunkte den Schluss erlauben, die abzurechnende Straße werde über das Anliegergrundstück vom Hinterliegergrundstück aus ungeachtet dessen direkter Anbindung an seine "eigene" Straße in nennenswertem Umfang in Anspruch genommen werden (BayVGH, U.v. 25.10.2012 - 6 B 10.132 - BayVBl 2013, 211 Rn. 40 ff.; B.v. 25.2.2015 - 6 ZB 14.2045 - juris Rn. 8 f.).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2015 - 6 ZB 15.585
    Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2015 - 6 ZB 15.585
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - NVwZ-RR 2004, 542 f.).
  • VG München, 08.12.2015 - M 2 K 15.1651

    Heranziehung zum Straßenausbau größtenteils rechtmäßig

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B. v. 13.7.2015 - 6 ZB 15.585 - juris Rn. 6; U. v. 25.10.2012 - 6 B 10.132 - juris Rn. 40 f.) haben nicht gefangene Hinterliegergrundstücke bei der Aufwandsverteilung grundsätzlich unberücksichtigt zu bleiben, wenn sie aufgrund planungsrechtlicher, sonstiger rechtlicher oder tatsächlicher Umstände eindeutig erkennbar auf die Straße ausgerichtet sind, an die sie angrenzen, wenn es also mit anderen Worten im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten an irgendwelchen Anhaltspunkten fehlt, die den Schluss erlauben, die abzurechnende Straße werde über das Anliegergrundstück vom Hinterliegergrundstück aus ungeachtet dessen direkter Anbindung an seine "eigene" Straße in nennenswertem Umfang in Anspruch genommen werden.

    ... (vgl. BayVGH, B. v. 13.7.2015 - 6 ZB 15.585 - juris Rn. 7).

  • VGH Bayern, 29.06.2016 - 6 ZB 15.2786

    Erschließungsbeitrag für eine Anbaustraße

    Die Richtigkeitszweifel müssen sich auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. BVerwG, B. v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - NVwZ-RR 2004, 542 f.; BayVGH, B. v. 13.7.2015 - 6 ZB 15.585 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 15.02.2018 - 6 ZB 17.2521

    Voraussetzungen der Beitragspflicht eines nicht gefangenen

    Als ein solcher - objektiver - Anhaltspunkt für den Schluss auf eine nennenswerte Inanspruchnahme genügt aber grundsätzlich eine tatsächlich angelegte Zufahrt oder ein tatsächlich angelegter Zugang vom nicht gefangenen Hinterliegergrundstück über das Anliegergrundstück (vgl. BayVGH" U.v. 25.10.2012 6 B 10.132 - juris Rn. 40; B.v. 13.7.2015 - 6 ZB 15.585 - juris Rn. 6).
  • VG Ansbach, 13.10.2016 - AN 3 K 16.00260

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung des Straßenausbaubeitrags

    Ein etwaig bestehender Miet- und Pachtvertrag, der nach Angaben des Klägers eine Zufahrt verhindere, sei beitragsrechtlich nicht entscheidungserheblich (unter Verweis auf BayVGH, B. v. 13.7.2015 - 6 ZB 15.585).

    Vielmehr ist bei diesen Hinterliegergrundstücken zusätzlich eine Bewertung der Inanspruchnahmemöglichkeit geboten, die ausschließlich nach dem Umfang der (wahrscheinlichen) tatsächlichen Inanspruchnahme der ausgebauten Straße zu erfolgen hat (vgl. BayVGH, B. v. 18.5.2016 - 6 ZB 15.2785; U. v. 25.10.2012 - 6 B 10.133; B. v. 13.7.2015 - 6 ZB 15.585; B. v. 7.10.2008 - 6 AS 06.2771; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., § 35, Rn. 24).

  • VG München, 12.01.2016 - M 2 K 14.4558

    Straßenausbaubeitrag und Begriff der Ortsstraße sowie der beitragsfähigen

    Als Anhaltspunkt für einen solchen Schluss genügt aber eine tatsächlich angelegte Zufahrt oder ein tatsächlich angelegter Zugang über das Anliegergrundstück (BayVGH, B. v. 13.7.2015 - 6 ZB 15.585 - juris Rn. 6 m. w. N.; Matloch/Wiens, a. a. O., Rn. 2163 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 06.02.2020 - 6 B 19.1260

    Straßenausbaubeitrag für Grundstück im Fußgängerbereich

    Als ein solcher - objektiver - Anhaltspunkt für den Schluss auf eine nennenswerte Inanspruchnahme genügt aber grundsätzlich eine tatsächlich angelegte Zufahrt oder ein tatsächlich angelegter Zugang vom nicht gefangenen Hinterliegergrundstück über das Anliegergrundstück (vgl. BayVGH" U.v. 25.10.2012 - 6 B 10.132 - juris Rn. 40; B.v. 13.7.2015 - 6 ZB 15.585 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 25.01.2019 - 6 ZB 18.2068

    Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen verzögerter Beförderung

    Die Richtigkeitszweifel müssen sich auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - NVwZ-RR 2004, 542 f.; BayVGH, B.v. 13.7.2015 - 6 ZB 15.585 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 19.01.2016 - 6 ZB 14.2519

    Kein unionsrechtlicher Urlaubsabgeltungsanspruch

    Die Richtigkeitszweifel müssen sich auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. BVerwG, B. v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - NVwZ-RR 2004, 542 f.; BayVGH, B. v. 13.7.2015 - 6 ZB 15.585 - juris Rn. 3).
  • VG München, 12.01.2016 - M 2 K 15.192

    Festsetzung des Straßenausbaubeitrages für vorhandene historische Straße

    Als Anhaltspunkt für einen solchen Schluss genügt aber eine tatsächlich angelegte Zufahrt oder ein tatsächlich angelegter Zugang über das Anliegergrundstück (BayVGH, B. v. 13.7.2015 - 6 ZB 15.585 - juris Rn. 6 m. w. N.; Matloch/Wiens, a. a. O., Rn. 2163 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 23.07.2019 - 6 ZB 19.790

    Vorbeugende Feststellungsklage zur Feststellung der Laufbahnbefähigung für den

    Die Richtigkeitszweifel müssen sich auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - NVwZ-RR 2004, 542 f.; BayVGH, B.v. 13.7.2015 - 6 ZB 15.585 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 19.04.2016 - 6 ZB 15.2614

    Berufung erfolglos - Anhebung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 40

  • VGH Bayern, 24.02.2016 - 6 ZB 15.2581

    Auswahlkriterium "zwei Verwendungen in der mittleren Führungsebene"

  • VGH Bayern, 08.03.2016 - 6 ZB 15.1581

    Keine Beförderung zum Stabsfeldwebel unter rückwirkender Anwendung neuer

  • VGH Bayern, 24.02.2016 - 6 ZB 15.2584

    Anforderungsprofil "zwei Verwendungen in der mittleren Führungsebene"

  • VGH Bayern, 08.05.2019 - 6 CS 19.577

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag

  • VG Ansbach, 17.12.2015 - AN 3 S 15.02357

    Straßenausbaubeitrag

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